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Trauerfall. Was nun?
Ein Leitfaden für Sie


Der Tod trifft die meisten Menschen völlig unerwartet und in vielen Fällen gerät das komplette Leben völlig aus den Fugen. Neben Trauer, Schmerz und Kummer über den Verlust eines geliebten Menschen macht sich allerdings schnell auch Ratlosigkeit breit. Was ist im Todesfall zu tun? Wer muss benachrichtigt werden? Sind Fristen zu beachten? Welche Formulare werden benötigt?


 

Hier die wichtigsten Schritte,
die im Todesfall zu tun sind:


Welche Unterlagen benötigt man im Todesfall

  • Bestattungsvorsorgevertrag (falls vorhanden)
  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Urkundliche Nachweise über den Familienstand des Verstorbenen wie Familienbuchabschrift oder Stammbuch der Familie, sowie falls der Verstorbene verwitwet war, Sterbeurkunde des eventuell früher verstorbenen Ehepartners
  • Heiratsurkunde bei Verheirateten
  • Heiratsurkunde und Scheidungsurteil bei Geschiedenen
  • Geburtsurkunde bei Alleinstehenden
  • Nachweis über akademische Grade
  • Grabkarte / Grabnummer / Graburkunde, falls vorhanden
  • Todesbescheinigung des Verstorbenen (falls der Tod im Krankenhaus eintritt, wird diese uns von dort direkt ausgehändigt)

Todesfall zu Hause

Tritt ein Todesfall bei Ihnen zu Hause ein, so informieren Sie zuallererst Ihren Hausarzt. Außerhalb der üblichen Sprechzeiten rufen Sie bitte den ärztlichen Notdienst unter der Telefonnummer 116 117 an. Je nach Zeitpunkt wird entweder Ihr Hausarzt oder der ärztliche Notdienst die Leichenschau durchführen und eine Todesbescheinigung ausfüllen. Diese wird beim zuständigen Standesamt benötigt.

In der Regel findet eine Leichenschau innerhalb von vier bis sechs Stunden nach Todeseintritt statt. Sie können uns bereits während der Leichenschau für die weitere Organisation kontaktieren. Rufen Sie uns unter 07522 / 21050 an.

Todesfall im Krankenhaus / Altenheim / Hospiz

Tritt der Todesfall in einer öffentlichen bzw. privaten Anstalt ein, wird der zuständige Arzt für die Leichenschau vom Pflegepersonal benachrichtigt. Sobald auch Sie darüber informiert worden sind, können Sie uns anrufen. Wir kümmern uns um alle weiteren organisatorischen Schritte und stehen Ihnen bei allen Fragen zum weiteren Prozedere zur Seite.

Todesfall im Ausland

Tritt der Todesfall im Ausland ein sind viele Aspekte zu beachten, um den Verstorbenen nach Hause transportieren zu können. Rufen Sie uns auch in diesem Fall sofort an, um alle notwendigen Schritte für den Rücktransport organisieren zu können. Auch wenn Sie sich selbst noch im Ausland befinden, stehen wir Ihnen bereits unterstützend und begleitend zur Verfügung.

Todesfall mit Beisein von Polizei und Staatsanwaltschaft

Bei bestimmten Todesfällen muss der zuständige Arzt nach der Leichenschau die Polizei informieren. Dazu zählen beispielsweise Unfälle und Todesfälle mit ungeklärter Ursache. In solchen Fällen wird der Bestatter nach abgeschlossenen Ermittlungen vor Ort von der Polizei benachrichtigt. Dieser Bestatter bringt den Verstorbenen zum nächstgelegenen Friedhof. Solange die Staatsanwaltschaft die Freigabe zur Bestattung nicht erteilt hat, bleibt der Verstorbene an diesem Friedhof. Sobald die Freigabe erteilt ist, können Sie uns kontaktieren, um alle weiteren Schritte für die Bestattung einleiten zu können.


Wichtiger Hinweis: In Deutschland herrscht freie Bestatterwahl. Ganz gleich, welchen Bestatter die Polizei für die Überführung des Verstorbenen organisiert hat, Sie können frei entscheiden, welchen Bestatter Sie für alle weiteren Schritte beauftragen möchten. Wählen Sie ein Bestattungsinstitut Ihres Vertrauens und entscheiden Sie sich für Lothar und Yvonne Stauber von Bestattungen Stauber.